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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tent on Wheels – Manz Sonnenschutz GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unseren Campern und Dachzelte zur Beherbergung.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Camper und Dachzelte ist nicht gestattet.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss / -partner / Verjährung

2.1. Mündliche Absprachen / Reservierungen (z.B. per Telefon) sind ohne rechtliche Wirkung. Der Mietvertrag wird schriftlich durch beiderseitige Unterschrift abgeschlossen und kann per Post oder E-Mail übermittelt werden.

2.2. Vertragspartner ist die Firma Manz Sonnenschutz GmbH und der Kunde. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

2.3. Alle Ansprüche gegen die Manz Sonnenschutz GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Manz Sonnenschutz GmbH beruhen.

2.4. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht für gesetzlich zwingende Haftungs-, Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern.

3. Leistungen / Preise / Zahlung / Aufrechnung / Kaution

3.1. Die Manz Sonnenschutz GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Camper oder Dachzelte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Camper Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen der Manz Sonnenschutz GmbH zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3. Rechnungen der Manz Sonnenschutz GmbH sind unverzüglich zu zahlen. Mit der Auftragsbestätigung sind 30% des Mietpreises fällig, der restliche Mietpreis ist 7 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen) ist der Mietpreis sofort fällig.

3.4. Bei Übergabe der Camper und Dachzelte der Manz Sonnenschutz GmbH an den Kunden, fällt eine Kaution des Kunden an, welcher nach einwandfreier Rückgabe dem Kunden wieder gutgeschrieben wird. Folgende Kaution ist spätestens bei Übergabe des Mietobjekts zu hinterlegen:

  • bei der Vermietung eines Caravan Sunlite 4x4: 1.500 Euro
  • bei der Vermietung von einem Kuckoo Camper Anhängern: 500 Euro
  • bei der Vermietung von einem Dachzelt: 250 Euro

4. Rücktritt des Kunden

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Manz Sonnenschutz GmbH geschlossenen Vertrages bedarf der Zustimmung in Textform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus der Reservierungsbestätigung auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2. Bei einem Rücktritt des Kunden fallen folgende Zahlungs- und Schadenersatzansprüche an die Manz Sonnenschutz GmbH (exklusive Zubehör) an:

  • Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
  • Bei einer Stornierung von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • Bei einer Stornierung von unter 7 Tagen wird der volle Mietpreis fällig

5. Rücktritt der Manz Sonnenschutz GmbH

5.1. Bei Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlungen, ist die Manz Sonnenschutz GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5.2. Bei berechtigtem Rücktritt der Manz Sonnenschutz GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eines der Objekte aufgrund eines Unfalles des vorherigen Mietverhältnisses beziehungsweise aufgrund 'höherer Gewalt', nicht fahrtüchtig ist und keine Alternative kostengleich angeboten werden kann.

6. Unfallbedingte Kündigung / Haftung

6.1. Sollte es während der Mietdauer zu einem Unfall kommen, der die Gebrauchstauglichkeit des Campers beeinträchtigt, kann der Vertrag von beiden Parteien fristlos gekündigt werden.

6.2. Der Mieter haftet für alle unfallbedingten Schäden, es sei denn, der Schaden wird durch die Versicherung gedeckt. In diesem Fall wird die Kaution seitens der Manz Sonnenschutz GmbH einbehalten.

6.3. Die Kaution dient in diesem Fall insbesondere zur Absicherung von Selbstbeteiligungen, Reinigungskosten, Wertminderungen, Ausfallzeiten sowie nicht versicherten Schäden und wird nach abschließender Prüfung entsprechend verrechnet.

6.4. Der Mieter ist verpflichtet, nach einem Unfall die Polizei zu benachrichtigen und einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen.

7. Camper- / Dachzeltbereitstellung / Übergabe / Rückgabe

7.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Camper, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

7.2. Gebuchte Camper und Dachzelte stehen dem Kunden ab 8:00 Uhr des vereinbarten Erstbuchungstages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

7.3. Am vereinbarten letzten Buchungstag sind die Camper und Dachzelte der Manz Sonnenschutz GmbH spätestens um 17:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Manz Sonnenschutz GmbH aufgrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 21:00 Uhr 50% des vollen Mietpreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

7.4. Die Objekte müssen am vereinbarten Termin zurückgegeben werden, und zwar in dem Zustand, in dem er übergeben wurde – einschließlich aller Ausstattung (z. B. Besteck, Stühle, Matratzen). Bei Fehlen von Gegenständen, werden die Werte von der Kaution einbehalten.

8. Sauberkeit / Pflege / Haustiere

8.1. Die Camper und Dachzelte werden sauber und intakt dem Kunden übergeben und müssen bei Rückgabe besenrein übergeben werden. Eine Grundreinigung wird seitens der Manz Sonnenschutz GmbH nach Mietende in Auftrag gegeben und mit der Kaution des Kunden verrechnet, sofern diese nicht bereits im Mietpreis enthalten oder gesondert ausgewiesen ist. Die Kosten hierfür sind:

  • bei der Vermietung eines Caravan Sunlite 4x4: 50 Euro
  • bei der Vermietung von einem Kuckoo Camper Anhängern: 50 Euro
  • bei der Vermietung von einem Dachzelt: 50 Euro

8.2. In sämtlichen Innenräumen der Mietobjekte (Caravan, Camper, Dachzelte) gilt ein striktes Rauchverbot. Das Rauchen von Tabakwaren, E-Zigaretten, Verdampfern sowie vergleichbaren Produkten ist ausnahmslos untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist die Manz Sonnenschutz GmbH berechtigt, zusätzliche Reinigungs-, Ozonbehandlungs- oder Schadenskosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8.3. Aus hygienischen und allergiefreundlichen Gründen ist das Mitnehmen und Halten von Tieren in unseren Campern und -zelten nur in bestimmten, gekennzeichneten Objekten erlaubt. Bei Missachtung kann dies zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen und zur Berechnung von zusätzlichen Reinigungs- oder Schadenskosten.

9. Schäden / Reparaturen / Fürsorgepflicht

9.1. Bei Schäden während der Reise, bitten wir um eine sofortige Meldung. Je nach Art des Schadens dürfen kleine Reparaturen, in Absprache mit der Manz Sonnenschutz GmbH, vom Mieter selbst durchgeführt werden.

9.2. Bei einer entsprechenden Genehmigung können die Kosten, bei Vorlage des Beleges, der Manz Sonnenschutz GmbH in Rechnung gestellt werden beziehungsweise mit der Kaution verrechnet werden.

9.3. Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wird, ist der Mieter verpflichtet, alle relevanten Informationen zu sammeln und gegebenenfalls die Polizei zu verständigen.

9.4. Der Mieter ist verpflichtet, den Camper während der Mietdauer sorgfältig zu behandeln und regelmäßig auf den Zustand (z. B. Reifendruck) zu achten.

9.5. Der Wassertank des Caravans wird aus hygienischen Gründen leer übergeben. Das Befüllen des Wassertanks mit Frischwasser obliegt dem Mieter und erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Mieter ist verpflichtet, ausschließlich sauberes Trinkwasser zu verwenden. Eine Haftung der Manz Sonnenschutz GmbH für Verunreinigungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge der Befüllung durch den Mieter ist ausgeschlossen.

10. Fahrererlaubnis

10.1. Die Nutzung des Campers ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht kein Versicherungsschutz. Für Fahrten außerhalb der EU ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.

10.2. Die Camping Objekte dürfen nicht für die Beförderung gefährlicher Stoffe oder für Straftaten verwendet werden.

10.3. Die Nutzung der Camper ist nur gestattet, wenn der Fahrer im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis ist, keine Fahrverbote vorliegen und das Mindestalter von 21 Jahren erreicht hat.

10.4. Der Camper darf nicht benutzt werden, wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

11. Foto / Social Media

11.1. Foto und Videoaufnahmen von Mietobjekten dürfen durch die Manz Sonnenschutz GmbH zu Dokumentations- und Marketingzwecken verwendet werden.

11.2. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen.

12. Haftung der Manz Sonnenschutz GmbH

12.1. Die Manz Sonnenschutz GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Manz Sonnenschutz GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Manz Sonnenschutz GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Manz Sonnenschutz GmbH beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Manz Sonnenschutz GmbH auftreten, wird die Manz Sonnenschutz GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

12.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Manz Sonnenschutz GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Camper- und Dachzeltpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.

12.3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Manz Sonnenschutz GmbH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger des Kunden und deren Inhalte haftet die Manz Sonnenschutz GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.4. Der Mieter haftet für Schäden am Camper, die durch fahrlässigen oder unsachgemäßen Gebrauch während der Mietzeit entstehen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

13.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Manz Sonnenschutz GmbH.

13.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Manz Sonnenschutz GmbH / Tent on Wheels

Gustav-Kirchhoff-Straße 13, 67098 Bad Dürkheim

www.tent-on-wheels.de

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